1943-2013: Zur Situation in Deutschland

Gedenken 2013

Zur Situation der Sinti und Roma in Deutschland

 

Um es gleich zu sagen: Die Vorurteile gegenüber „Zigeunern“ sind schlichtweg falsch, genauso falsch wie wenn man sie auf die Deutschen insgesamt anwenden wollte. Die Wirklichkeit der Sinti und Roma sieht anders aus und wird wenig wahrgenommen, obwohl die Vorfahren der Sinti seit 600 Jahren in Deutschland leben.
Das europäische „Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten“, das die Bundesregierung am 11.05.1995 unterzeichnete, wird wie für Dänen und Sorben auch für Friesen und Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit angewendet. Dennoch fehlen bisher Staatsverträge der meisten Bundesländer mit den jeweiligen Landesverbänden Deutscher Sinti und Roma. Die Solidarität in der Breite der Basis aller gesellschaftlichen Kräfte ist noch immer ein Wunschtraum.
Die gängigen Klischees wurden und werden weiterhin ungestraft noch in der gehobenen Literatur verbreitet (Vgl. Wilhelm Solms, Zigeunerbilder. Ein dunkles Kapitel der deutschen Literaturgeschichte. Von der frühen Neuzeit bis zur Romantik, Würzburg 2008. Weiter: Klaus-Michael Bogdal „Europa erfindet die Zigeuner“, Berlin 2011.)
Immer noch meidet eine Zweidrittelmehrheit den Kontakt mit der Minderheit.
Die Klischees wirken sich aus bei Ämtern und in der öffentlichen Verwaltung.
Immer noch fehlt eine für alle Ebenen geregelte politische Mitbestimmung der Minderheit in eigenen Belangen. (Bis in die 1980er Jahre gab es umgekehrt eine ethnische Sondererfassung bei der Polizei.)

1. Zur Geschichte des Antiziganismus in Deutschland

Antiziganismus ist die Bezeichnung für die Vorurteile gegen Sinti und Roma.
Die Frage lautet: Zu welcher Zeit projizierte die Mehrheitsbevölkerung aus welchen Motiven heraus welche Negativbilder auf Sinti und Roma?
Als die Vorfahren der deutschen Sinti vor 600 Jahren nach Deutschland einwanderten, untersagte man diesen Menschen mit anderer Muttersprache Romanes (nordwestindischen Ursprungs) alsbald die feste Ansiedlung. In sogenannten „Schutzbriefen“ erhielten sie ab dem 15. Jahrhundert in Deutschland nur ständiges Durchzugsrecht, d.h. sie durften sich nicht länger als 14 Tage an einem Ort aufhalten und wurden dadurch genötigt, umherzuziehen und ein ambulantes Gewerbe auszuüben. Zugleich wandten sich die Zünfte und das Bürgertum gegen das ambulante Gewerbe. Dies ging je nach deutschem Territorium so für 300 bis 400 Jahre. Das ihnen auferlegte Umherziehen wurde ihnen später vorgeworfen, als hätte sie dies selbst gewählt.
Zur Aufklärungszeit versuchte man die allgemeine die Bildung zu verbessern und projizierte auf die Sinti und Roma das Gegenbild des ungebildeten Primitiven. Diejenigen, die die allgemeine Bildung durchsetzen wollten, meinten zum Teil, ein negatives Gegenbild sei eine gute Erziehungsmethode für die eigenen Kinder. Daran, dass die Kinder der Sinti gezwungenermaßen zuvor die Schule nicht besuchen konnten, dachte man nicht.
In der Zeit des Absolutismus versuchte man alle Bürger zu erfassen. Sinti wurden im jeweiligen Territorium an einem Stichtag örtlich festgeschrieben und Familien dabei auseinandergerissen. Zugleich wurden sie der Möglichkeit beraubt, ihre bisherigen Kunden aufzusuchen. Wer des wirtschaftlichen Überlebens willen noch seine Kunden außerhalb aufsuchte oder seine getrennten Familienmitglieder treffen wollte, wurde kriminalisiert. Das vorübergehende wirtschaftliche Fiasko für die Familien, die sich vom ehemals auferlegten ambulanten Gewerbe umstellen mussten, wurde ihnen selbst zur Last gelegt.
Als Maria Theresia den Sinti und Roma ihre Kinder planmäßig wegnehmen ließ und sie zur Zwangsadoption und mehrheitsgemäßen Erziehung an „anständige“ Bauernfamilien gab, schafften es manche Kinder, mit ihren eigenen Eltern zu fliehen. Seither warf man Sinti vor, Kinder zu stehlen (ihre eigenen).

Als in der industriellen Revolution neue Töpfe billiger wurden als das Flicken der alten, wurden die verarmten Kesselflicker von den Unternehmern als Negativbild vor Augen geführt, um den Billiglohnarbeitern den Niedriglohn bei 12 bis 14 Stunden pro Tag plausibel zu machen.
Als die Gewerkschaften Wirkung entfalteten und ein Minimaltarif eingeführt wurde, als es inzwischen gebildete und wirtschaftskräftige Sinti gab, wusste man mancherorts keine andere Begründung mehr gegen sie als einen Rassismus. Es handle sich um „anderes Blut“. Als man im Nationalsozialismus ein reines „arisches“ Volk sein will, werden die dem arischen Sanskrit sprachlich am nächsten stehenden Sinti und Roma für verunreinigte Arier erklärt und ermordet.
Vgl. - Vgl. Wolfgang Wippermann, Antiziganismus –Entstehung und Entwicklung der wichtigsten Vorurteile, in: „Zwischen Romantisierung und Rassismus“, LPB 1998, 37-41. Siehe auch A. Hoffmann-Richter, Unterrichtseinheit Klasse 9 unter: www.calwer.de, Download zu „Antiziganismus und Alltagsrassismus“.

2. Zum Völkermord:

Zum Völkermord zitiere ich hier ausführlich den Vorsitzende des Landesverbands Deutscher Sinti und Roma Baden-Württemberg, Daniel Strauss (Ders. Hg, Antiziganismus, FTh 523, LEU Stuttgart Juni 2002, abgedruckt in Deutsche Sinti und Roma, Hg vom Arbeitskreis Sinti/Roma und Kirchen, 2003, 2. Aufl. Stuttgart 2012):

Mit dem nationalsozialistischen "Blutschutz-Gesetz" ("Nürnberger Gesetze") und dem "Ehe-Gesundheits-Gesetz" (beide September 1935) wurden die Sinti und Roma neben den Juden als "Artfremde" gesellschaftlich ausgegrenzt und der Verfolgungspolitik preisgegeben. Die "Rassenhygienische und bevölkerungs-biologische Forschungsstelle" erhielt den Auftrag, Sinti und Roma administrativ zu erfassen; dies bildete eine Voraussetzung für ihre systematische Vernichtung. Die Ernennung Heinrich Himmlers zum "Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei" (1936) stellte die Weichen für eine zentralisierte Verfolgung der Sinti und Roma und für den Aufbau eines entsprechenden Apparates von der Reichs- bis hinunter auf die Ortsebene. Der "Zigeuner-Runderlass" (1938), der die "Zigeunerfrage aus dem Wesen der Rasse heraus" in Angriff nehmen sollte, formalisierte die Verfolgungspolitik und wies auf eine bereits früh in den Denkschemata des Nationalsozialismus erkennbare, auf Vernichtung zielende Richtung. Die Verfolgung oblag einem eigenen Apparat, der vom "Reichssicherheitshauptamt" (RSHA) über die "Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens" bis zu den Ortspolizeibehörden reichte, die zur ständigen Überwachung und zur Zuarbeit für das RSHA verpflichtet waren. Verschiedene NS-Institutionen, z.B. das "Rasse- hygienische Forschungsinstitut', das "Rasse- und Siedlungsamt der SS" und das "Ahnenerbe e. V." erstellten im Sinne der nationalsozialistischen Rassenideologie und auf der Grundlage bestimmter (pseudowissenschaftlicher) Klassifikationen Gutachten über Personen und Familiengruppen; diese Gutachten setzten Maßstäbe für die "Behandlung" dieser Menschen, die sich aber im Kern nur in der Form der Verfolgung unterscheiden sollte. Im Zweiten Weltkrieg eskalierte die Verfolgung der Sinti und Roma - vergleichbar den Judenverfolgungen im nationalsozialistischen Machtbereich - zum Völkermord (Genozid). Viele starben in Sammellagern an Hunger, Krankheit, oder Erschöpfung, andere wurden in den seit 1940 von deutschen Truppen besetzten und dem Zugriff der SS ausgesetzten Ländern Europas ermordet oder in die Konzentrations- und Vernichtungslager in Polen verschleppt und getötet; Zentrum des Genozids an den deutschen Sinti und Roma war das Vernichtungslager Auschwitz. Parallel zur nationalsozialistischen Vernichtungspolitik wurden in bestimmten Konzentrationslagern zwangsweise Sterilisationen vorgenommen. Im Herrschaftsbereich des nationalsozialistischen Deutschland sind - nach Schätzungen - etwa 500 000 Sinti und Roma ermordet worden.“

Die Märzdeportationen 1943 der Sinti und Roma aus Deutschland und den besetzten Gebieten in das Konzentrationslage Auschwitz-Birkenau jähren sich übrigens 2013 zum 70. Mal. Dabei soll in Baden-Württemberg landesweit und öffentlich der Deportationen von Sinti und Roma gedacht werden (Zentrale Gedenkfeier am 15. März 2013 in Stuttgart, Beginn des ökumenischen Gottesdienstes um 15 Uhr in St. Eberhard).

3. Zur heutigen Situation:

In den Schulen wird die Geschichte des Antiziganismus und der Verfolgung bis heute nicht flächendeckend unterrichtet, obwohl die Vorurteilshaltung durch Umfragen sich als die umfassendste zeigt, die einer Minderheit begegnet.
So wurden die Rückkehrer aus den Konzentrationslagern und andere überlebende Sinti und Roma bei der Verteilung von Wohnraum zunächst abgewiesen. Als sie nach zehn Jahren immer noch lebten, wurden ihnen am Rand der Städte, oft neben Kiesgruben und Müllabfuhrplätzen städtische ausrangierte Wagen und Container oder Baracken zugeteilt oder vermietet.
Die ungebremste allgemeine Vorurteilshaltung wirkte sich aus in Form von Mobbing in der Schule. Das ehemalige Schulverbot der Nazizeit wirkte nun darin nach, dass bildungsferne Eltern ihre gemobbten Kinder zuhause behielten und die Schulen hier entweder Stillschweigen übten oder die Kinder in den ersten Nachkriegsjahrzehnten gleich in die Sonderschule einwiesen.
Wer es sich leisten konnte, zog aus den Wohngebieten der Sinti weg. Viele Sinti outeten sich nicht mehr. Zurück blieben oft die Empfänger, was die Mehrheit wiederum nutzte, ihr Klischee zu erneuern.

Wo sich Sinti und Roma heute outen, erleben sie immer wieder Diskriminierung besonders in elementar wichtigen Bereichen wie Bildung, Arbeit, auf dem Wohnungsmarkt und im Gesundheitswesen:
Bildung: Nach der „Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma“ (Hg. von Daniel Strauß, Marburg 2011) haben 81,2 Prozent der Befragten Diskriminierungserfahrungen. 13 Prozent der Befragten besuchten keinerlei Schule. 44 Prozent der Befragten haben keinen Schulabschluss. Ängste und Misstrauen gegenüber den Bildungseinrichtungen der Mehrheitsgesellschaft sind nach wie vor präsent und die eigenen Unterstützungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Arbeit: Sinti und Roma, die sich outen, werden bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einer Lehrstelle immer wieder abgewiesen. Es die Möglichkeit, an einen anderen Ort zu ziehen und dort sich nicht mehr zu outen. Eine andere Möglichkeit ist es, sich selbständig zu machen, sei es als Fensterputzer, sei es im Hausservice, im Schrotthandel, mit Antiquitäten oder anderem – oder aber in Arbeitslosigkeit zu enden.
Wohnung: Auch hier ist eine häufige Erfahrung die Ablehnung als Mieter, sobald jemand sich outet. Das kann z.B. über die Nachfrage des Vermieters gehen, wenn Familienangehörige bei der Wohnungsbesichtigung sich auf Romanes unterhalten, „obwohl sie doch einen deutschen Pass haben“. Es ist eindeutig leichter in Wohngebieten mit einem hohen Anteil an türkischen oder anders muttersprachlichen Mitbewohnern.
Die Krankheitsrate unter Sinti und Roma ist erhöht. Die Lebenserwartung liegt etwa 10 Jahre unter dem deutschen Durchschnitt.

4. Traumatisierungen:

Schon bei den Befragungen für die oben genannten Studie zur Bildungssituation zeigten sich traumatische Erfahrungen, die intergenerationelle Auswirkungen mit sich bringen.
Die Auswirkungen nationalsozialistischer Verfolgung auf deutsche Sinti und Roma hat Heike Krokowski untersucht (Die Last der Vergangenheit. Die Auswirkungen nationalsozialistischer Verfolgung auf deutsche Sinti und Roma, Frankfurt 2001). Dies Buch ist hier zu empfehlen. Sie unterscheidet unter den traumatischen Erlebnissen die Umstände der Verhaftung und Deportation sowie der Ankunft im Konzentrationslager, die Gegenwärtigkeit des Todes und des Verlustes naher Angehöriger, die Zwangssterilisation sowie das Erleben der Illegalität bei den Geflohenen und Untergetauchten. Selbst das eigene „Überlebenshandeln“ im KZ wurde Ursache für Traumatisierungen. Es handelt sich um eine „mehrschichtige und umfassende Traumatisierung“ (S.44).
Sie beschreibt den Einbruch solcher Erinnerungen in das Alltagsleben und die Retraumatisierung durch die Art der Entschädigungsverfahren in der Nachkriegszeit und den Verlust einer Lebensperspektive.
Diese Traumatisierungen und der Umgang mit ihnen haben vielfache Folgen auch für die Nachkommen.
Bei einer Bekannten erlebe ich zur Zeit, was dies auch in den folgenden Generationen bedeuten kann, wenn in einer betroffenen Familie, ein Sohn, Bruder und Vater ohne Schuld und ohne Mitverursachung totgefahren wird (2011) – und dann noch diskriminierende Äußerungen von Seiten der Polizei erfolgen. Die Bekannte ist seither arbeitsunfähig und die Familie trostlos gelähmt – ohne Aussicht auf Veränderung.

5. Zur Situation von Roma aus Ländern außerhalb der EU

Was zur Diskriminierung von deutschen Sinti und Roma in der Schule und im Bildungsbereich, bei der beruflichen Bildung und Arbeitssuche, auf dem Wohnungsmarkt, im Gesundheitsbereich, in ihrer kulturellen Entfaltung sowie im Alltag gesagt wurde, gilt auch für Roma in vielen Teilen Europas (Vergleichsweise besser ist ihre Situation in Skandinavien). Wie sehr der Antiziganismus ein europäisches Phänomen ist, zeigt das ausführliche und gut lesbare literaturgeschichtliche Buch von Klaus-Michael Bogdal „Europa erfindet die Zigeuner“, Berlin 2011.

Als in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts im östlichen Mitteleuropa und Osteuropa in Folge der Aufhebung des Eisernen Vorhangs und der Wirtschaftsumstellung die Arbeitslosigkeit wuchs, wurde diese dort überproportional auf die Roma abgewälzt. Diejenigen, die als Asylbewerber nach Westen kommen, wurden zurückgeführt in ihre südöstlichen Heimatländer. Dies Programm scheiterte dort aber am Willen der Arbeitgeber, Roma einzustellen.
Die Frist für die niedrige Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wird für die Betroffenen in vielen Ländern aus Finanzmangel sehr kurz gehalten. Viele dortige Roma werden dadurch zum Hunger, zum Betteln und in die Schwarzarbeit gedrängt, was man umgekehrt wiederum ihnen in die Schuhe schiebt.
Wer auf Grund der aussichtslosen Situation (nochmals) z.B. nach Deutschland kam, musste oft ohne Aussicht auf Sozialhilfe leben. Wer dadurch in aussichtslose finanzielle Lage geriet, dem wurde dies nun auch hier zur Last gelegt.
Dazu kommt, dass die Deutschen Sinti und Roma mit Sorge sahen, wie um Unterstützung bittende Familien aus Südosteuropa die deutsche Mehrheitsgesellschaft veranlassen, durch Unwissen hinsichtlich dieser Zusammenhänge alte Klischees gegen die deutschen Sinti und Roma zu rechtfertigen.

Bekanntlich wurde nach der EU-Osterweiterung ein Leistungskatalog erstellt, der für EU-Bürger gilt, die zuwandern. Zuwanderern aus EU-Ländern stehen in Deutschland gewisse Leistungen zu. Jedoch auf Grund des verbreiteten Antiziganismus werden diese Leistungen von noch immer einer Mehrheit dann als Missbrauch betrachtet, wenn diese Zuwanderer sich als Roma outen.

Die heftigste Abwehrhaltung in Deutschland erleben Roma aus einigen europäischen Staaten, die nicht der EU angehören, z.B. aus dem Kosovo.
Dabei erleiden gerade sie durchschnittlich die umfassendsten Formen von Diskriminierung, die dann auch immer wieder zur Ursache von Traumatisierungen werden können. Unter ihren Erfahrungen im Heimatland gibt es zusätzlich zu den oben genannten unter anderem offene Beschimpfungen durch Mehrheitsbürger bis hin zu Tätlichkeiten, wogegen öffentliche Organe nicht eingeschritten sind, Behinderung bei der Ausübung eines Berufes oder Hausfriedensbruch. Immer wieder wird eine Abweisung bei Bildungs-, Arbeits-, Sozial- oder Gesundheitseinrichtungen als grundsätzliche Ablehnung erlebt.

Wenn – wie vor zwei Jahren geschehen – z.B. morgens um 2 Uhr die Polizei bei einer Roma-Familie aus dem Kosovo in Ulm die Wohnung aufbricht, um sie abzuschieben, dann kommt es bei der betroffenen Familie zum Aufbrechen solcher Erfahrungen aus dem Heimatland. Während des Einbruchs waren die Betroffenen zwar nicht in der Wohnung, dennoch musste die Frau nach Entdeckung des Einbruchs wegen ihres Traumas wieder in Behandlung kommen und den Ehemann erinnerte das sofort an die Details der Abholung der Roma während der Nazizeit… Speziell Roma aus dem Kosovo und aus Serbien u.a. Ländern leben in einem ungesicherten Schwebezustand bei uns verbunden mit einer Grundangst, die aus der deutschen Geschichte kommt.

Andreas Hoffmann-Richter

Pfarrer in Ulm-Wiblingen, Mitglied des Arbeitskreises Sinti/Roma und Kirchen Baden-Württemberg und ehrenamtlicher Beauftragter der Evangelischen Landeskirche für die Kooperation mit dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma Baden-Württemberg