Grundlagen der Zusammenarbeit von DOAM - EMS - BMW

Alle operativen Aufgaben hat die DOAM bei der Integration in die beiden Missionswerke zu Stuttgart (EMS) und Berlin (BMW) an diese abgegeben.
Die Zusammenarbeit zwischen diesen drei Organisationen, wird in Vereinbarungen geregelt.

Vereinbarung zwischen dem Berliner Missionswerk, dem Evangelischen Missionswerk in Südwestdeutschland e.V. und der Deutschen Ostasienmission e.V.

vom 3. Oktober 2006
>hier als pdf   

V e r e i n b a r u n g

zwischen

dem Berliner Missionswerk

- vertreten durch den Vorsitzenden des Missionsrates -

und

dem Evangelischen Missionswerk in Südwestdeutschland e.V.

- vertreten durch den Vorsitzenden des Missionsrates -

und

der Deutschen Ostasienmission e.V.

- vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes. -


Zwischen dem Berliner Missionswerk (BMW) und dem Evangelischen Missionswerk in Südwestdeutschland e.V. (EMS) einerseits und der Deutschen Ostasienmission e.V. (DOAM) andererseits wird die nachfolgende Vereinbarung geschlossen. Sie tritt an die Stelle der Vereinbarungen vom 01:12.1972 (EMS) und vom 18.12.1974 (BMW) sowie der 1. Revision der Vereinbarung vom 1. Oktober 1984 und der 2. Revision von 1995.

1.
Die DOAM bejaht die vollzogene Integration, die im Sinne der Satzung der DOAM  § 2  und der Satzung des EMS  § 2 Abs. 2  sowie im Kirchengesetz des Berliner Missionswerkes vom 15.11.1997 erfolgt ist. Sie unterstützt die ökumenisch-missionarischen Aktivitäten der beiden Missionswerke und arbeitet als Missionsverein darin mit ihnen zusammen.

2.
BMW und EMS führen die von der DOAM übertragene Arbeit in Ostasien und in Deutschland gemeinsam fort und arbeiten dabei eng mit der DOAM zusammen.

2.1
Die aus der Überseearbeit der DOAM erwachsenen Aufgaben sind beiden Missionswerken übertragen. Sie nehmen diese in Zusammenarbeit mit den Partnerkirchen in Ostasien nach Absprache untereinander und mit dem Vorstand de DOAM wahr.

2.1.1
BMW und EMS entsenden jeweils selbständig unter Beachtung der Ziffer 2.1 Mitarbeitende in die Partnerkirchen in Ostasien.

2.1.2
Die Missionswerke unterstützen die missionarischen Aufgaben der Partnerkirchen, auch wenn zeitweilig keine Mitarbeiter in diese Kirchen entsandt sind.

2.2
BMW und EMS nehmen ihre Aufgaben im Rahmen ihrer Öffentlichkeits- und Gemeindearbeit unter aktiver Unterstützung von Mitgliedern der DOAM wahr.

2.2.1
Im Bereich der Landeskirchen ihrer Region bemühen sie sich um Stärkung der missionarischen Verantwortung und um die Kenntnis vom Leben und der Arbeit der Partner in Ostasien.

2.2.2
Sie fördern die Begegnung und Zusammenarbeit mit in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen aus Ostasien.

2.2.3
Sie unterstützen das Stipendienprogramm des Diakonischen Werkes der EKD für Theologen/innen aus Ostasien, das Studium in Ostasien und veranstalten Studien und Begegnungstagungen jeweils im Rahmen ihrer Haushalte.

2.3
BMW und EMS ermöglichen im Rahmen ihrer Haushalte die Durchführung der vereinsrechtlichen Tätigkeit des Vorstandes und der Mitgliederversammlung der DOAM, sowie die Wahrnehmung der weiteren Aufgaben des Vorstandes (siehe § 8 der Satzung).

2.4
Die Ostasienreferenten der Missionswerke nehmen regelmäßig an den Sitzungen des Vorstandes teil. Der Generalsekretär (EMS) und Direktor (BMW) werden regelmäßig mit beratender Stimme zu den Sitzungen eingeladen.

3.
Der Vorstand der DOAM hat folgende Aufgaben:

3.1
Vereinsrechtliche Aufgaben:

3.1.1
Der Vorstand nimmt die sich aus besitzrechtlichen Gründen noch ergebenden Verpflichtungen wahr und setzt sich für die volle Übertragung des Vermögens der DOAM in Japan in japanische Trägerschaft ein.

3.1.2
Der Vorstand benennt im Einvernehmen mit dem Tomisaka Christian Center (TCC) und den Missionswerken die beiden Delegierten in den dortigen Vorstand. Er benennt auch die beiden Delegierten für die Stiftung Christian East Asia Mission in Kyoto im Einvernehmen mit der SOAM, dem TCC und den Missionswerken.

3.1.3
Der Vorstand entsendet fünf Personen in die Missionssynode des EMS und ein von ihm benanntes Mitglied der Missionssynode des EMS in den Missionsrat des EMS.

3.1.4
Der Vorstand entsendet eine Person in den Missionsrat des BMW.

3.2
Weitere Aufgaben des Vorstandes:

3.2.1
Der Vorstand begleitet die Ostasienarbeit des BMW und des EMS gemäß  § 3  seiner Satzung und wird hierfür von den Missionswerken regelmäßig informiert.

3.2.2
Er fördert die Öffentlichkeits- und Gemeindearbeit in Deutschland in regionalen Arbeitsgruppen in Verbindung mit dem BMW und EMS. Er unterstützt die Arbeit der Missionswerke durch Vorträge, Mitarbeit bei Publikationen und beim Sammeln von Spenden.

3.2.3
Er fördert und pflegt den Freundeskreis der DOAM für Ostasien.

3.2.4
Er pflegt den Kontakt zur Schweizerischen Ostasien-Mission (SOAM).

4.
Die Besetzung der Stellen der Verantwortlichen für die Ostasienarbeit im BMW sowie im EMS erfolgt jeweils im Benehmen mit dem Vorstand der DOAM.

5.
Geschäftsführung

5.1
Der Vorstand überträgt die Führung der Geschäfte der DOAM an einen mit Ostasien befaßten Referent/Referentin des BMW oder EMS.

5.2
Alle Spenden und Kollekten aus dem Bereich des BMW und EMS für Missionsarbeit in Ostasien fließen dem jeweiligen Missionswerk zu, ausgenommen die Mitglieds- und Förderbeiträge des Vereins und für die Vorstandsarbeit zweckbestimmte Gelder und zweckgebundene Gaben.

5.3
Die Jahresrechnung wird im Einvernehmen mit den Missionswerken geprüft.

6.
Die DOAM hat ihr Archiv dem landeskirchlichen Archiv der Ev. Kirche der Pfalz in Speyer übergeben. Die Vereinsakten der DOAM werden auch künftig in diesem Archiv gesammelt.

7.
Diese Vereinbarung soll nach Ablauf von zehn Jahren überprüft werden.

8.
Die Vereinbarung tritt am ...............2006 in Kraft.


Deutsche Ostasienmission e.V.

  gez. 
Vorsitzender des Vorstandes                      Heidelberg, am 


Evangelisches Missionswerk in Südwestdeutschland e.V.

  gez. 
Vorsitzender des Missionsrates                   Stuttgart, am 


Berliner Missionswerk
der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz


  gez. 
Vorsitzender. des. Missionsrates                 Berlin, am 

OAM-Gedenktage

04.06.1884 Gründung des AEPM (OAM) in Weimar

22.10.1945 Gründung der Schweizerischen Ostasien-Mission SOAM

26.02.1948 Gründung der japanischen Stiftung Christliche Oastasien-Mission in Kyoto, Japan

10.12.1952 Gründung der DOAM Deutsche Ostasienmission in Hamburg

1972 Gründung der EMS
Namensänderung zum 1.1.2012:
"Evang. Mission in Solidarität" EMS

1973 Gründung des BMW 

01.05.1980 Gründung der Diakonia-Schwesternschaft in Korea 

1982 Gründung des Tomisaka Christian Center TCC in Tokyo

23.02.1991Vereinigung von OAM-DDR und DOAM in Erfurt

Díe Vorsitzenden

1956 - 1968
Pfr. Erich Kühn

1968 - 1987
Prof. Dr. Ferdinand Hahn

1987 - 1992
Pfr. Hartmut Albruschat

1992 - 2011
Pfr. Paul Schneiss

2011 - 2017
Pfr. Hartmut Albruschat

2017  -  Interim
Pfr. Carsten Rostalsky, Stellv.
Pfr. Rainer Lamotte, Stellv.

2017ff
Lutz Drescher

2020ff
Dr. Carola Hoffmann-Richter

Die Geschäftsführer

1968 - 1975
Pfr. Paul Schneiss

1975 - 1978
Pfr. Hiroshi Murakami /
Pfr. Hartmut Albruschat

1978 - 1994
Pfr. Dr. Winfried Glüer

1993 - 1996
Pfr. Ingo Feldt (Berlin)

1996 - 2001
Pfrin Sabine Bauer

2001 - 2016
Lutz Drescher

2016  -  2018
Pfr. Solomon Paul Benjamin

2018 -
Pfr. Georg Meyer

SOAM


SOAM-Homepage

4.Juni 1884
Gründung des AEPM

1929
Umbenennung in Ostasienmission

1945
Trennung des schweizerischen Zweiges und Gründung der Schweizerischen Ostasien-Mission (SOAM)

2002
Vereinbarung zu enger Zusammenrabeit von SOAM und DOAM

2009 Jubiläum der OAM - 125 Jahre
ausgerichtet von der SOAM 

SOAM / HdB
Das Haus der Begegnung (HdB) in Kyoto wurde von Prof. Dr. Werner Kohler gegründet. Es ist eine eigene Sftung nach japanischem Recht.