Mitgliederversammlung der DOAM
Sie wählt den Vorstand und beschliesst über die Entlastung des Vorstandes.
Aufgaben der Mitgliederversammlung
siehe dazu den Auszug aus der Satzung:
Auszug aus der gültigen Satzung (Okt. 2007/2008)
§ 10
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle 3 Jahre statt. Sie wird durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand jederzeit einberufen werden. Sie muss einberufen werden auf Verlangen von einem Viertel der Mitglieder.
3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig.
4. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit.
Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
5. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 6 Jahren
a) den Vorsitzenden/die Vorsitzende
b) den Schatzmeister/die Schatzmeisterin
c) den Schriftführer/die Schriftführerin
d) die in § 11 Ziffer 1b Genannten
Wiederwahl ist zulässig.
6. Die Mitgliederversammlung erteilt dem Vorstand Entlastung.
7. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende oder einen/eine seiner/ihrer Stellvertreter/Stellvertreterinnen und den Schriftführer/die Schriftführerin unterzeichnet. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
Die Mitgliederversammlungen (MV)
2014 nächste Mitgliederversammlung
3. Okt. 2011 in Neuendettelsau: Rechenschaftsbericht des Vorstandes, Information zur neuen Homepage, Unterstützung für die japanischen Kirchen nach der Dreifachkatastrophe (3.11), Veränderungen im EMS; Rechnung und Entlastung, Wahlen für den Vorstand: H. Albruschat (Vors.), C. Rostalsky (Schriftf.), R. Lamotte (Schatzm.), J. Baruth, T. Eber, E. U. Krüger, H. Perron.
6. Okt. 2008 in Neudientendorf: Berichte über (1) das Symposium zu "Human Security" in Korea, (2) das interreligiöse Studienprogramm in Kyoto, (3) den EMS-Focus 2009-11 "Christliches Zeugnis in einer pluralistischen Welt". Jahresrechnung 2005-2007 und Entlastung des Vorstandes. Hinweise (1) 125jähriges Jubiläum der OAM am 4.-5.6.2009 in St. Gallen, (2) nächste Studientagung vom 5.-8.10.2009 in Bad Boll.
24. Sept. 2007 ao. MV in Woltersdorf: Satzung, Bericht aus dem Vorstand, Berichte aus China, Japan (Prof. Hara) und Korea.
Bericht an die MV als pdf-Datei >hier
03. Okt. 2005 in Alt-Schöneberg, Berlin: Bericht aus dem Vorstand, Satzung, Kooperationsvereinbarung (EMS; BMW), Jahresrechnung, Mitgliedschaft, Wahlen. Die Mitgliederversammlung hat am 2. Oktober 2005 den Vorstand neu gewählt.
Bericht an die MV als pdf-Datei >hier
25. Sept. 2002 in Neudietendorf: Berichte, Finanzen, Satzung: SOAM erhält Sitz und Stimme im Vorstand der DOAM. Hinweise: nächste MV im Jahre 2005; 120-Jahrfeier der OAM im Jahre 2004 in Weimar.
Bericht an die MV als pdf-Datei >hier
28. Okt. 1999 Johannesstift Berlin: Satzung, Bericht, Wahlen. Berichte: Albruschat von seiner Reise nach Nordkorea; Planung der Vorstandsreise nach Japan mit Symposium "Vergebung, Wiedergutmachung, Gewaltverzicht". Bericht an die MV als pdf-Datei >hier
9.10.1997 MV Neudientendorf
15.10.1992 ao MV Berlin-Lichterfelde (!)
14.9.1991 ao MV Erfurt
23.2.1991 MV Stuttgart
Auszüge aus der Satzung der Deutschen Ostasienmission
(24.9.2007 / 26.3.2008)
§ 1
Der Verein führt den Namen Deutsche Ostasienmission e.V. (DOAM). Er hat seinen Sitz in Berlin. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
Er versteht sich als Nachfolger des Allgemeinen Evangelisch-Protestantischen Missionsvereins (Ostasienmission) - gegründet am 4.6.1884 in Weimar - im Bereich der Bundesrepublik Deutschland.
Nach der Vereinigung beider deutschen Staaten im Jahre 1990 haben sich in Erfurt am 13.9.1991 die DOAM und die „Ostasienmission im Bereich der ehemaligen DDR“ zur DOAM vereinigt.
§ 2
Die Deutsche Ostasienmission will in Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen und missionarischen Kräften die Christusbotschaft bei uns und in Ostasien bezeugen. Sie hat die Integration in das Berliner Missionswerk (BMW) und das Evangelische Missionswerk in Südwestdeutschland (EMS) vollzogen und eine Vereinbarung mit beiden Missionswerken getroffen.
Sie will in den Landeskirchen das Interesse und die Verantwortung für diese Arbeit wecken und wachhalten.
§ 3
Die DOAM sucht ihre Aufgaben zu lösen durch:
1. Unterstützung der Entsendung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nach Ostasien, die durch die Missionswerke EMS und BMW vollzogen wird
und
Unterstützung und Begleitung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die von den Partnerkirchen nach Deutschland entsandt werden.
2. Förderung des Studiums der nichtchristlichen Religionen und der geistigen und gesellschaftlichen Kräfte in Asien zum Zweck einer theologischen Auseinandersetzung.
3. Eine jährliche Studientagung
4. Mitarbeit von qualifizierten Kräften, die Informationen und Veranstaltungen anbieten.
5. Unterstützung regionaler Missionswerke in der Bundesrepublik Deutschland durch Bildungsangebote und Öffentlichkeitsarbeit.
6. Verwaltung des Grundeigentums in Ostasien für ausschließlich kirchliche Zwecke mit dem Ziel der Überführung in die Verantwortung der Partnerkirchen und der Partnerorganisationen.
7. Eine enge Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Ostasien Mission (SOAM).
§ 4
Die DOAM ist durch EMS / BMW im Evangelischen Missionswerk in Deutschland vertreten.
§ 5
1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen sein, die die Deutsche Ostasienmission zu unterstützen bereit sind.
2. Beitritt und Austritt erfolgen durch formlose schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
3. Es werden regelmäßige Beiträge erhoben. Jedes Mitglied entscheidet über die Höhe seines Beitrages.
§ 6
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke.
2. Alle Mittel des Vereins sind für kirchlichen Zwecke zu verwenden. Zweckfremde Ausgaben und unverhältnismäßig hohe Vergütungen sind unzulässig.
3. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
§ 7
1. Im Einvernehmen mit BMW und EMS wird zur Förderung der Ostasienarbeit ein Freundeskreis der DOAM genutzt. Die Mitglieder des Freundeskreises sind als solche Mitglieder der DOAM.
2. Der Freundeskreis gibt sich eine eigene Ordnung, die dem Vorstand zur Bestätigung vorgelegt wird. Dem Vorstand ist jährlich Bericht zu erstatten.
3. Die vom Freundeskreis vereinnahmten Gelder (Beiträge, Spenden und sonstige Einnahmen) gehen in die Jahresrechnung der DOAM ein. Sie werden mit Ausnahme der für den Geschäftsbetrieb des Freundeskreises und zum Sammeln von Spenden notwendigen Aufwendungen von der DOAM verwaltet.
§ 8
1. Die DOAM hat ihre Überseearbeit bei der Gründung der Missionswerke EMS und BMW diesen übertragen. Die Missionswerke haben sich dazu bereit erklärt, die Fortführung der notwendigen Tätigkeiten des Vorstandes der DOAM zu ermöglichen (vergleiche z.B. § 1 und § 6 der Vereinbarung mit der DOAM bei Gründung des EMS 1972), was im Rahmen ihrer Haushalte geschieht.
Der Vorstand bemüht sich nach Kräften beizutragen zur:
a. Mitfinanzierung der Vorstandsarbeit
b. Mitfinanzierung der Studientagungen
c. Mitfinanzierung von Reisen nach Ostasien, die im Auftrag des Vorstandes stattfinden.
d. Mitfinanzierung von Mitarbeiter/innen der beiden Missionswerke in Ostasien.
2. Andere Einnahmen, insbesondere alle für die Ostasienarbeit der beiden Missionswerke bestimmten Gelder, fließen BMW oder EMS zu, soweit keine andere Zweckbestimmung vorliegt.
§ 9
Organe der DOAM sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 10
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle 3 Jahre statt. Sie wird durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand jederzeit einberufen werden. Sie muss einberufen werden auf Verlangen von einem Viertel der Mitglieder.
3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig.
4. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit.
Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
5. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 6 Jahren
a) den Vorsitzenden/die Vorsitzende
b) den Schatzmeister/die Schatzmeisterin
c) den Schriftführer/die Schriftführerin
d) die in § 11 Ziffer 1b Genannten
Wiederwahl ist zulässig.
6. Die Mitgliederversammlung erteilt dem Vorstand Entlastung.
7. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende oder einen/eine seiner/ihrer Stellvertreter/Stellvertreterinnen und den Schriftführer/die Schriftführerin unterzeichnet. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
§ 11
1. Der Vorstand besteht aus:
a) dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden der Mitgliederversammlung, dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin, dem Schriftführer/der Schriftführerin der Mitgliederversammlung;
b) je zwei Vertretern/Vertreterinnen aus dem Bereich der Missionswerke BMW und EMS, die mit Ostasienarbeit befasst sind;
c) einem Vertreter der Schweizerischen Ostasienmission und
d) bis zu fünf weiteren, vom Vorstand hinzuwählbaren Mitgliedern unter Berücksichtigung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Partnerkirchen
2. Fachberater (ohne Stimmrecht) können jederzeit hinzugezogen werden.
3. Der Vorstand wählt aus seinen Mitgliedern zwei Stellvertretende Vorsitzende.
4. Den Vorstand gemäß §26 BGB bilden der Vorsitzende/die Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder/Jede von Ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.
5. Die Geschäfte werden von einem der für Ostasien zuständigen Referenten/Referentinnen der beiden Missionswerke im Einvernehmen mit dem/der Vorsitzenden geführt.
Die Referenten/Referentinnen nehmen an den Sitzungen des Vorstandes als Berater teil.
6. Vorstandssitzungen finden in der Regel einmal im Jahr statt. In besonderen Fällen kann der/die Vorsitzende jederzeit Vorstandssitzungen einberufen. Er/sie muss eine Vorstandssitzung einberufen, falls mindestens drei Vorstandsmitglieder es verlangen.
7. Der Vorstand beruft jährlich geeignete, interessierte Mitglieder in einen Vorbereitungsausschuss für die nächste Studientagung.
§ 12
1. Die DOAM wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst. Dazu ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.
2. Bei Auflösung der DOAM oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt ihr Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte kirchliche Körperschaft zwecks Verwendung für Missionsarbeit in Ostasien.
§ 13
Diese Satzung tritt mit dem 26. März 2008 in Kraft.
Aus der Mitgliederversammlung am 3. Oktober 2005
Die Mitgliederversammlung begann mit einem gemeinsamen Gottesdienst der angereisten Mitglieder mit der Evang. Japanischen Gemeinde zu Berlin in der Kirche von Alt-Schöneberg.
Satzungsänderungen
Der bisherige "Freundeskreis der Ostasienmission", der während der DDR-Zeit Fenster und Türen für die Mission und Kirchen in Ostasien offen hielt, ist nun ein "Freundeskreis der Deutschen Ostasienmission" geworden und umfasst alle Freunde dieser Arbeit, die einen auch in der Höhe freiwilligen Beitrag an die DOAM entrichten. Es hat sich gezeigt, dass die regionalen Missionswerke nicht mehr in der Lage sind, die Vorstandsarbeit der DOAM allein zu finanzieren. Diese Arbeit wird jedoch andererseits dazu benötigt, die Beziehungen zu den Partnerkirchen und -organisationen in Ostasien mit Leben und Engagement zu füllen. So werden die Einnahmen des Freundeskreises schon ab 2006 dazu dienen, die Mitarbeiterin in Japan, Frau M. Sonntag, mitzufinanzieren.
in Ostasien