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Nihon Baputesuto Renmei
Bund der Baptistengemeinden in Japan
Sitz: 1-2-4 Minami-urawa, Minami-ku, Saitama-shi, Saitama-ken, 336-0017; Japan
Tel. 048-8831091, Fax 048-8831092, http://www.bapren.jp/
(Stand: 2007)
Die Synode (bzw. der Synodalvorstand):
Vorsitzender: Taira Hitoshi
Zweiter Vorsitzendee: Okumura Toshio
Geschäftsführer: Katô Makoto
Die weiteren Mitgleider: Itô Mitsuo, Okuda Atsuko, Kaneko Takashi, Kobayashi Yôichi, Jyômae Kazunori, Takahashi Shûjirô, Takemura Norihiko, Chûjyô Tomoko, Noguchi Tetsuya, Furukawa Takayasu, Matsumoto Soyomi und Hirukawa Akio
Büro:
Gesamtleiter: Katô Makoto
Abt. Mission, Leiter: Harima Satoshi
Äuß. Mission: Sakamaki Hiroaki
Kirchenmusik: Ehara Mikako
Allg. Dienste, Leiter: Kawakatsu Takahiro
Missionsausbildungsinstitut: Andô Eiji, Verwaltungsvorsitzender
Matsumi Takashi, Institutsdirektor
Merkmale
Wir wollen auf einen Gemeindeaufbau zielen, der von Menschen getragen wird, die sich aus freiem und eigenständigem Willen für den Glauben entschieden haben, und nicht auf Grund einer Säuglingstaufe. Wir setzen uns für die Entstaatlichung ein, die es der Kirche ermöglicht, ein kritisches Gegenüber zum Staat und zur Gesellschaft zu sein. Wir haben kein festgelegtes Bekenntnis oder Dogma. Wir erlauben das Ringen um die Wahrheit der Bibel der einzelnen Gläubigen und das Recht auf die lebendige Gemeinschaft zu Christus und machen uns die Mission zur Pflicht. Gemeinden freuen sich an der Gemeinschaft mit anderen, jedoch behält jede einzelne Gemeinde das Selbstbestimmungsrecht in allen Bereichen in der eigenen Gemeinde.
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Zur Geschichte
Im Jahr 1889 wurden aus der Dienststelle der Auslandsmission (heutige Dienststelle der Internationalen Mission) des US-amerikanischen Baptisten (Southern Baptists) zwei Missionars-Ehepaare, McCollum und Branson, nach Japan ausgesandt. Im folgenden Jahr wurde die erste baptistische Gemeinde in Osaka (Kansai) gegründet.
1891 traf sie mit der Baptistischen Mission (Northern Baptists = hokubu renmei) ein Abkommen und wählte Kyûshû als ihr eigenes Missionsfeld. Folglich verlegte sie ihren Sitz nach Wakamatsu (heutige Kitakyûshû-shi) in der Fukuoka Präfektur. Danach breitete sie ihr Missionsfeld nach Moji (Fukuoka) und Kumamoto aus. Bis zum Jahre 1903 entstanden sieben Gemeinden mit ca. 100 Gläubigen und so gründeten sie den Südwestverband der Baptisten-Gemeinden in Japan (späterer Westverband = seibu kumiai).
Im Jahr 1907 wurde hauptsächlich in Westjapan Mission, Erziehung und Sozialarbeit vorangetrieben, sowie das Theologische Seminar Fukuoka (= Fukuoka-shingakkô) gegründet.
1940, als das Gesetz für Religiöse Körperschaften in Kraft gesetzt wurde, schloss sich der Westverband mit dem Japanischen Baptisten Ostverband (heute Japanischer Baptisten Verband = Nihon Baptist Dômei) zusammen und gründete die Christlich-baptistische Kirche in Japan (= Nihon Baptist Kirisuto Kyôdan). Damals gab es im Westverband 25 Gemeinden und Missionsstationen, die Zahl der Gemeindeglieder betrug um die 2500. Aber im folgenden Jahr 1941 wurde auch diese Kirche in die Vereinigte Kirche Christin in Japan (Nihon Kirisuto Kyôdan) eingegliedert und der 4. Abteilung zugeordnet.
Am 3. April 1947, nach der Kapitulation Japans, gründeten die 16 Gemeinden des ehemaligen Westverbandes den „Bund Japanischer Baptistengemeinde“ (Nihon Baptist Renmei) in Fukuoka. Es wird gesagt, der Grund dieser Trennung von der Vereinigten Kirche Christi in Japan habe an den unterschiedlichen Ansichten bezüglich Missionstaktik, Kirchenpolitik und Sakrament gelegen. Von da ab kamen viele Missionare aus den USA, die in ganz Japan missionarische Massenveranstaltungen veranstalteten, sowie die erste und die zweite „Predigtmission“.
1951 zog das Büro des Bundes nach Kôzanchô, Shibuya-ku in Tokyo um. Unter dem Motto „Licht Christi für ganz Japan“ (Zen-Nippon ni Kirisuto no Hikari o) entwickelte er zuerst die Strategie für die Pioniermission in den Städten, in denen die Präfekturenverwaltungen sitzen und als nächstes die Ausbreitung in die umliegenden Städte. Er führte die erste und die zweite „Fortschrittsbewegung“ mit Hilfe von Fünfjahresplänen durch, sowie die „Wiedergeburtsbewegung“ (1963) und entsandte 1965 Missionare nach Brasilien.
Heute bestehen Sonderausschüsse zu verschiedenen Themenbereichen:
Yasukuni-Schrein
Japan-Korea Beziehung - Solidarität mit den Koreanern in Japan
Umweltschutz
Buraku Ghetto sozial Ausgestoßener
Behinderte und Kirche
Unterstützung vor Ort in den Erdbebenkatastrophengebieten - Hanshin und Awaji
Hilfeleistung für Obdachlose.
Der Bund engagiert sich für diese Anliegen und für das gegenseitige Mittragen.
1970 fand die 12. weltweite Baptisten-Konferenz in Tokyo statt.
Just zu dieser Zeit begann ein Kirchenstreit mit schwerwiegende Einflüssen auf die Theologischen Seminare und die Kirchen.
1988 nahm er die „Glaubenserklärung des Schuldbekenntnisses am Zweiten Weltkrieg“ an.
1989, zum Tod des Kaisers, führte der Bund eine Kampagne gegen die öffentliche Totenfeier (= Daijôsai) durch.
1997, zum Anlass des 50. Bundesgründungsjahres, veranstaltete er eine Jubiläumsfeier in Yokohama.
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Glaubenserklärung
Der Bund Japanischer Baptistengemeinde ist eine Institution, in der die zugehörigen Gemeinden um die Mission des Evangeliums willen im gegenseitigen Kontakt stehen und sich gegenseitig Beistand leisten wollen. Jede Mitgliedsgemeinde ist eigenständig und unabhängig und besitzt ihre individuellen Glaubensgrundsätze. Durch diese Glaubenserklärung jedoch bestätigen wir heute unseren gemeinsamen Glauben, den wir als dem Bund angeschlossene Gemeinden teilen, und erklären damit die Begründung für unsere Solidarität und unsere Gemeinschaft.
Das Zentrum unserer Glaubenserklärung ist Jesus Christus und das Fundament ist die heilige Schrift. Wir glauben an die Bibel als einzige Richtschnur des Glaubens, die durch die Führung des Heiligen Geistes geschrieben worden ist. Auf Grund dieses Glaubens erklären wir das Folgende:
Gott, der sich durch Jesus Christus offenbart hat und als Vater, Sohn und Heiliger Geist wirkt, ist der einzige, allwissende und allmächtige Gott. In seiner Liebe und Freiheit schuf er den Himmel und die Erde und er regiert über sie. Nach dem Willen des Vaters wurde Jesus Christus, der Sohn Gottes, zum Menschen, gekreuzigt für die Sünde und zur Errettung aller Menschheit; er ist am dritten Tag auferstanden von den Toten und überwand dadurch Sünde und Tod und wurde der Herr der ganzen Welt. Der Heilige Geist gibt uns Zeugnis über alles Wirken Jesu Christi in uns, lässt die Früchte des Glaubens hervorbringen und führt uns zur Herrlichkeit Gottes.
Obschon wir, Menschen, nach dem Ebenbild Gottes geschaffen wurden, fielen wir in Sünde und wandten uns von Gott ab. Dennoch sind wir in seine Gnade hineingestellt und durch Jesus Christus zur Erlösung eingeladen. Der Glaube bedeutet, dass wir an Jesus Christus glauben und ihn annehmen, von unserer Sünde umkehren und ihm mit dem ganzem Leben (Leib) und mit ganzer Kraft folgen. Nur durch diesen Glauben können wir vor Gott gerecht stehen und an dem neuen Leben teilhaben.
Die Kirche als der Leib Christi ist durch den Heiligen Geist zur Gemeinschaft des Glaubens und der Liebe berufen. Sie ist die Versammlung der Wiedergeborenen, die zur Errettung dieser Welt berufen sind. Alle Gläubigen sind in gleicher Weise an Mission beteiligt. Die Kirchenpolitik wird nach den Prinzipien der Versammlung durchgeführt. Keine Gemeinde steht in einer Beziehung von „Herrschen und Beherrscht werden“, sondern sie bleibt eigenständig und unabhängig, freut sich jedoch gleichzeitig über die Unterstützungen, die man sich gegenseitig gewährt. Wir halten die Taufe und das Mahl des Herrn als Sakrament. Die Taufe wird nur dem zuteil, der an Jesus Christus als seinen Herrn glaubt und dies bekennt. Dieser Akt symbolisiert das Sterben der eigenen Sünde am Kreuz und zeigt uns, dass wir bei der Auferstehung an dem neuen Leben teilhaben. Aus diesem Grund lehnen wir die Säuglingstaufe ab und bestehen auf dem Untertauchen als Form unserer Taufpraxis. Das Mahl des Herrn wird zum Gedächtnis an seinen Tod zur Vergebung der Sünde durchgeführt. Deshalb wollen wir, während wir auf die Wiederkunft des Herrn warten, unsere Gemeinschaft befestigen, und wir werden in die Mission ausgesandt.
Wir halten den ersten Tag der Woche als den Tag des Herrn. Wir denken an diesem Tag an seine Auferstehung und warten auf seine Verheißung. Unser Alltagsleben fängt mit dem Gottesdienst an. Wir freuen uns an seiner Erlösung und geben Zeugnisse weiter und teilen Segen und Leid mit unserem Nächsten. Auch der Staat steht unter der Herrschaft Gottes. Der Staat ist verpflichtet, die Würde aller Menschen, die zur Erlösung eingeladen sind, zu schützen, jedoch kann er selber nicht zum Herrn des Gewissens werden. Der Herr des Gewissens ist einzig allein Gott. Wir halten fest an der Freiheit des Gewissens durch den Glauben und die Prinzipien der Entstaatlichung der Religionen. Als Kirche wollen wir über den Staat unaufhörlich wachen, für ihn beten und ihm so lange Gehorsam leisten, solange er nicht im Widerspruch zu dem Willen Gottes steht.
Unser Herr Jesus Christus kommt wieder, um alles wieder neu zu machen. Derjenige, der glaubt, bekommt durch den Herrn der Endzeit einen neuen geistlichen Leib und er empfängt die Vollendung der Erlösung. Der Unglaube dieser Welt wird dann gerichtet. Deshalb bleibt der Herr Jesus Christus unsere Hoffnung und unsere täglichen Glaubenswerke werden nicht zu Schanden werden.
Am 9. August 1979
Quelle: Japan Christian Yearbook, 2005
(Aus dem Japanischen: Ruth HIDAKA, z.Zt. Herschbach im Westerwald)
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Kirchenbezirke:
Gemeinden:
Pastoren:
Getaufte Mitglieder:
Kommunizierende Mitglieder:
Fachhochschulen:
Gymnasien:
Kindergärten:
Kindertagesstätten:
Missionare:
(diese Zahlen stammen aus dem Jahre ???)
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1979 Glaubensbekenntnis
1982 zum Yasukuni-Schrein
1988 Schuldbekenntnis
1994 50 Jahre nach Kriegsende
2002 Erklärung zum Frieden
2003 Entsendung jap. Militärs in den Irak
2004 Erklärung bez. weltweitem Baptistenbund
2004 Gegen der Irakkrieg
2004 Erklärung zur Erhaltung von Artikel 9 der Staatsverfassung
2005 2 Erklärungen zum Yasukuni-Schrein
2005 60 Jahre nach Kriegsende
2006 2 Erklärungen zum Yasukuni-Schrein
2006 zur neuen Erziehungsgesetzgebung
2006 Erklärung zugunsten behinderter Menschen
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