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Aus der Mitgliederversammlung der DOAM
Die Mitgliederversammlung tritt in der Regel alle drei Jahre zusammen.
Sie wählt den Vorstand und beschliesst über die Entlastung des Vorstandes.
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Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung hat am 2. Oktober 2005 den Vorstand neu gewählt.
Auszug aus der gültigen Satzung (Okt. 2007)
§ 10
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle 3 Jahre statt. Sie wird durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand jederzeit einberufen werden. Sie muss einberufen werden auf Verlangen von einem Viertel der Mitglieder.
3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig.
4. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit.
Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
5. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 6 Jahren
a) den Vorsitzenden/die Vorsitzende
b) den Schatzmeister/die Schatzmeisterin
c) den Schriftführer/die Schriftführerin
d) die in § 11 Ziffer 1b Genannten
Wiederwahl ist zulässig.
6. Die Mitgliederversammlung erteilt dem Vorstand Entlastung.
7. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende oder einen/eine seiner/ihrer Stellvertreter/Stellvertreterinnen und den Schriftführer/die Schriftführerin unterzeichnet. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
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Berichte an die Mitgliederversammlung
im Oktober 2007
2005 als pdf
2002 als pdf
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Auszüge aus der Satzung der Deutschen Ostasienmission
§ 1
Der Verein führt den Namen Deutsche Ostasienmission e.V. (DOAM). Er hat seinen Sitz in Berlin. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
Er versteht sich als Nachfolger des Allgemeinen Evangelisch-Protestantischen Missionsvereins (Ostasienmission) - gegründet am 4.6.1884 in Weimar - im Bereich der Bundesrepublik Deutschland.
Nach der Vereinigung beider deutschen Staaten im Jahre 1990 haben sich in Erfurt am 13.9.1991 die DOAM und die „Ostasienmission im Bereich der ehemaligen DDR“ zur DOAM vereinigt.
§ 2
Die Deutsche Ostasienmission will in Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen und missionarischen Kräften die Christusbotschaft bei uns und in Ostasien bezeugen. Sie hat die Integration in das Berliner Missionswerk (BMW) und das Evangelische Missionswerk in Südwestdeutschland (EMS) vollzogen und eine Vereinbarung mit beiden Missionswerken getroffen.
Sie will in den Landeskirchen das Interesse und die Verantwortung für diese Arbeit wecken und wachhalten.
§ 3
Die DOAM sucht ihre Aufgaben zu lösen durch:
1. Unterstützung der Entsendung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nach Ostasien, die durch die Missionswerke EMS und BMW vollzogen wird
und
Unterstützung und Begleitung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die von den Partnerkirchen nach Deutschland entsandt werden.
2. Förderung des Studiums der nichtchristlichen Religionen und der geistigen und gesellschaftlichen Kräfte in Asien zum Zweck einer theologischen Auseinandersetzung.
3. Eine jährliche Studientagung
4. Mitarbeit von qualifizierten Kräften, die Informationen und Veranstaltungen anbieten.
5. Unterstützung regionaler Missionswerke in der Bundesrepublik Deutschland durch Bildungsangebote und Öffentlichkeitsarbeit.
6. Verwaltung des Grundeigentums in Ostasien für ausschließlich kirchliche Zwecke mit dem Ziel der Überführung in die Verantwortung der Partnerkirchen und der Partnerorganisationen.
7. Eine enge Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Ostasien Mission (SOAM).
§ 4
Die DOAM ist durch EMS / BMW im Evangelischen Missionswerk in Deutschland vertreten.
§ 5
1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen sein, die die Deutsche Ostasienmission zu unterstützen bereit sind.
2. Beitritt und Austritt erfolgen durch formlose schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
3. Es werden regelmäßige Beiträge erhoben. Jedes Mitglied entscheidet über die Höhe seines Beitrages.
§ 6
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke.
2. Alle Mittel des Vereins sind für kirchlichen Zwecke zu verwenden. Zweckfremde Ausgaben und unverhältnismäßig hohe Vergütungen sind unzulässig.
3. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
§ 7
1. Im Einvernehmen mit BMW und EMS wird zur Förderung der Ostasienarbeit ein Freundeskreis der DOAM genutzt. Die Mitglieder des Freundeskreises sind als solche Mitglieder der DOAM.
2. Der Freundeskreis gibt sich eine eigene Ordnung, die dem Vorstand zur Bestätigung vorgelegt wird. Dem Vorstand ist jährlich Bericht zu erstatten.
3. Die vom Freundeskreis vereinnahmten Gelder (Beiträge, Spenden und sonstige Einnahmen) gehen in die Jahresrechnung der DOAM ein. Sie werden mit Ausnahme der für den Geschäftsbetrieb des Freundeskreises und zum Sammeln von Spenden notwendigen Aufwendungen von der DOAM verwaltet.
§ 8
1. Die DOAM hat ihre Überseearbeit bei der Gründung der Missionswerke EMS und BMW diesen übertragen. Die Missionswerke haben sich dazu bereit erklärt, die Fortführung der notwendigen Tätigkeiten des Vorstandes der DOAM zu ermöglichen (vergleiche z.B. § 1 und § 6 der Vereinbarung mit der DOAM bei Gründung des EMS 1972), was im Rahmen ihrer Haushalte geschieht.
Der Vorstand bemüht sich nach Kräften beizutragen zur:
a. Mitfinanzierung der Vorstandsarbeit
b. Mitfinanzierung der Studientagungen
c. Mitfinanzierung von Reisen nach Ostasien, die im Auftrag des Vorstandes stattfinden.
d. Mitfinanzierung von Mitarbeiter/innen der beiden Missionswerke in Ostasien.
2. Andere Einnahmen, insbesondere alle für die Ostasienarbeit der beiden Missionswerke bestimmten Gelder, fließen BMW oder EMS zu, soweit keine andere Zweckbestimmung vorliegt.
§ 9
Organe der DOAM sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 10
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle 3 Jahre statt. Sie wird durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand jederzeit einberufen werden. Sie muss einberufen werden auf Verlangen von einem Viertel der Mitglieder.
3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig.
4. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit.
Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
5. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 6 Jahren
a) den Vorsitzenden/die Vorsitzende
b) den Schatzmeister/die Schatzmeisterin
c) den Schriftführer/die Schriftführerin
d) die in § 11 Ziffer 1b Genannten
Wiederwahl ist zulässig.
6. Die Mitgliederversammlung erteilt dem Vorstand Entlastung.
7. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende oder einen/eine seiner/ihrer Stellvertreter/Stellvertreterinnen und den Schriftführer/die Schriftführerin unterzeichnet. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
§ 11
1. Der Vorstand besteht aus:
a) dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden der Mitgliederversammlung, dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin, dem Schriftführer/der Schriftführerin der Mitgliederversammlung;
b) je zwei Vertretern/Vertreterinnen aus dem Bereich der Missionswerke BMW und EMS, die mit Ostasienarbeit befasst sind;
c) einem Vertreter der Schweizerischen Ostasienmission und
d) bis zu fünf weiteren, vom Vorstand hinzuwählbaren Mitgliedern unter Berücksichtigung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Partnerkirchen
2. Fachberater (ohne Stimmrecht) können jederzeit hinzugezogen werden.
3. Der Vorstand wählt aus seinen Mitgliedern zwei Stellvertretende Vorsitzende.
4. Den Vorstand gemäß §26 BGB bilden der Vorsitzende/die Vorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder/Jede von Ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.
5. Die Geschäfte werden von einem der für Ostasien zuständigen Referenten/Referentinnen der beiden Missionswerke im Einvernehmen mit dem/der Vorsitzenden geführt.
Die Referenten/Referentinnen nehmen an den Sitzungen des Vorstandes als Berater teil.
6. Vorstandssitzungen finden in der Regel einmal im Jahr statt. In besonderen Fällen kann der/die Vorsitzende jederzeit Vorstandssitzungen einberufen. Er/sie muss eine Vorstandssitzung einberufen, falls mindestens drei Vorstandsmitglieder es verlangen.
7. Der Vorstand beruft jährlich geeignete, interessierte Mitglieder in einen Vorbereitungsausschuss für die nächste Studientagung.
§ 12
1. Die DOAM wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst. Dazu ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.
2. Bei Auflösung der DOAM oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt ihr Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte kirchliche Körperschaft zwecks Verwendung für Missionsarbeit in Ostasien.
§ 13
Diese Satzung tritt mit dem 26. März 2008 in Kraft.
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Die Mitgliederversammlungen
24. Sept. 2007 in Woltersdorf: Satzung, Bericht aus dem Vorstand, Berichte aus China, Japan (Prof. Hara) und Korea.
03. Okt. 2005 in Alt-Schöneberg, Berlin: Bericht aus dem Vorstand, Satzung, Kooperationsvereinbarung (EMS; BMW), Jahresrechnung, Mitgliedschaft, Wahlen.
25. Sept. 2002 in Neudietendorf: Berichte, Finanzen, Satzung.
28. Okt. 1999 Johannesstift Berlin: Satzung, Bericht, Wahlen.
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Aus der Mitgliederversammlung am 3. Oktober 2005
Die Mitgliederversammlung begann mit einem gemeinsamen Gottesdienst der angereisten Mitglieder mit der Evang. Japanischen Gemeinde zu Berlin in der Kirche von Alt-Schöneberg.
Satzungsänderungen
Der bisherige "Freundeskreis der Ostasienmission", der während der DDR-Zeit Fenster und Türen für die Mission und Kirchen in Ostasien offen hielt, ist nun ein "Freundeskreis der Deutschen Ostasienmission" geworden und umfasst alle Freunde dieser Arbeit, die einen auch in der Höhe freiwilligen Beitrag an die DOAM entrichten. Es hat sich gezeigt, dass die regionalen Missionswerke nicht mehr in der Lage sind, die Vorstandsarbeit der DOAM allein zu finanzieren. Diese Arbeit wird jedoch andererseits dazu benötigt, die Beziehungen zu den Partnerkirchen und -organisationen in Ostasien mit Leben und Engagement zu füllen. So werden die Einnahmen des Freundeskreises schon ab 2006 dazu dienen, die Mitarbeiterin in Japan, Frau M. Sonntag, mitzufinanzieren.
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1952
Gründung der Deutschen Ostasienmission (DOAM)
1972
Gründung des Evang. Missionswerkes in Südwestdeutschland EMS
1973
Gründung des Berliner Missionswerks BMW
1992
Vereinigung von OAM (im Bereich der ehemaligen DDR) und DOAM (im Bereich der ehemaligen BRD) zur Deutschen Ostasienmission DOAM.
2002
Vereinbarung zu enger Zusammenrabeit von SOAM und DOAM
2007
Satzungänderung
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Bericht 2002 (pdf)
Bericht 2005 (pdf)
Bericht 2007 (pdf)
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Seit 1972 werden die deutschen Mitarbeiter in Japan und Korea von den Missionswerken in Berlin bzw. Stuttgart ausgesandt und stehen im Dienst der jeweiligen Partnerkirchen.
Pfarrer Paul Schneiss
1975-1984
Pfarrer Ulrich Schaefer
1976-1982
Pfarrer Ingo Feldt
1976-1982
Pfarrerin Dorothea Schweizer 1975-85, 1989-91
Pfarrer Dr. Wolfgang Kröger
1985-1988
Pfarrer Dr. Ulrich Dehn
1986-1994
Lutz Drescher
1986-1995
Pfarrer Dr. Martin Repp
1988 -
Pfarrer Dr. Hoffmann-Richter
1991-1999
Pfarrer Dr. Malte Rhinow
1992-2000
Frau Mira Sonntag
2005-
Pfarrerin Esther Grieder
12005-
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