Landtag Schleswig-Holstein beschließt Ergänzung der Verfassung

Landtag Schleswig-Holstein

Als erstes Bundesland hat Schleswig-Holstein seine Verfassung geändert und die Deutschen Sinti und Roma in den Minderheitenschutz-Artikel 5 aufgenommen. Dazu folgende Texte:

Pressemitteilung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, 13. 11. 2012

Die Welt, 14.11.2012
Der Spiegel, 14.11.2012
Die Lübecker Nachrichten, 14.11.2012
Der Landtag Schleswig-Holstein, 14.11.2012
NDR, 15.11.2012

 


 

Zentralrat begrüßt Verfassungsänderung in Schleswig-Holstein

 


Die Welt, 14. November 2012

Sinti und Roma in Schleswig-Holstein per Verfassung geschützt

 

Einstimmiger Beschluss des Kieler Landtags

(Foto: DAPD)  Sinti und Roma in Schleswig-Holstein per Verfassung geschützt

Kiel (dapd-nrd).
Als erstes Bundesland hat Schleswig-Holstein die Volksgruppe der Sinti und Roma unter den Schutz der Landesverfassung gestellt. Der Kieler Landtag beschloss am Mittwoch einstimmig eine entsprechende Änderung der Verfassung.

In Artikel 5, Absatz 2, Satz 2 der Landesverfassung heißt es künftig: "Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung."

Der Zentralratsvorsitzende Romani Rose verfolgte die Abstimmung im Kieler Landtag von der Besuchertribüne aus. Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) will ein Gremium für deutsche Sinti und Roma einrichten lassen. Es soll mit Abgeordneten aller Fraktionen und Vertretern der Volksgruppe besetzt werden und für das Erreichen des gewollten Schutz im Alltag sorgen.

Ähnliche Einrichtungen gibt es bereits für die Belange der Friesen und für die deutsche Minderheit in Dänemark. Wann das Gremium seine Arbeit aufnimmt, steht noch nicht fest. "Ich freue mich sehr über diese parteiübergreifende Grundstimmung, die diesen Schutz jetzt ermöglicht", sagte Schlie. Das Votum des Landesparlaments sei ein "Signal, das über Schleswig-Holstein hinaus wirken kann".

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) begrüßte den eindeutigen Parlamentsbeschluss. "Der Beschluss ist historisch. Die Sinti und Roma leben seit mehr als sechs Jahrhunderten in Schleswig-Holstein und gehören zu diesem Land wie Deutsche, Dänen und Friesen", sagte er. Es sei ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung, dass sich dies "nun endlich auch in unserer Verfassung widerspiegelt".

Europaweite Beachtung

Die Minderheitenbeauftragte des Landes, Renate Schnack, wies auf die europaweite Beachtung des Beschlusses hin. "Die lange verwehrte Anerkennung der Sinti und Roma war ein Fleck auf der weißen Weste unseres Landes. Seit heute kann Schleswig-Holstein wieder zu Recht für sich in Anspruch nehmen, eine faire und international vorbildliche Minderheitenpolitik zu führen."

Im vergangenen Jahr war die mögliche Aufnahme von Sinti und Roma in die Verfassung noch an der damaligen Landesregierung aus CDU und FDP gescheitert. Dem erneuten Anlauf von SPD, Grünen, FDP, Piraten und Südschleswigschem Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen Minderheit, stimmte letztlich aber auch die Union zu. Geschätzt 5.000 Sinti und Roma leben vor allem in Kiel, Lübeck und dem Hamburger Umland.

dapd

http://www.welt.de/newsticker/news3/article111082992/Sinti-und-Roma-in-Schleswig-Holstein-per-Verfassung-geschuetzt.html

 


Der Spiegel Online, 14. November 2012

Schleswig-Holstein schützt Sinti und Roma in Landesverfassung

(DPA)  Abgeordnete im Landtag in Kiel: "Tag von historischer Bedeutung und Symbolkraft"

Schleswig-Holstein hat seine Verfassung geändert: Künftig garantiert das Land den 5000 deutschen Sinti und Roma im Norden Schutz und Förderung. Diese werden der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe gleichgestellt - ein einmaliger Schritt.

Kiel - Es war der sechste Anlauf: Dieses Mal gelang das Vorhaben. Schleswig-Holstein hat die deutschen Sinti und Roma als Minderheit in die Landesverfassung aufgenommen. Damit garantiert ihnen das Bundesland Schutz und Förderung. Die Abgeordneten des Landtags stimmten nach jahrelanger Debatte am Mittwoch einer entsprechenden Verfassungsänderung zu.

Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das Sinti und Roma auf diese Weise schützt. Landtagspräsident Klaus Schlie sprach von einem "Tag von historischer Bedeutung und Symbolkraft".

Im Norden leben rund 5000 Sinti und Roma. Vor fast 600 Jahren wurde die Minderheit erstmals im Norden - in Lübeck - urkundlich erwähnt. Der jetzt ergänzte Artikel 5 der Landesverfassung lautet: "Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung." Damit genießen die Sinti und Roma gleiche Rechte wie die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe.

Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) hatte bereits vor der Abstimmung gesagt, dass es um "sieben kleine Worte" gehe, "die eine große Wirkung haben würden".

Für die Verfassungsänderung wird im Landtag eine Zweidrittelmehrheit gebraucht, in früheren Legislaturperioden scheiterte das Vorhaben an der CDU. Sie begründete ihre Ablehnung damit, dass die Sinti und Roma - anders als Dänen und Friesen - keine landesspezifische Minderheit seien.

Der Antrag zur Verfassungsergänzung war von der regierenden Koalition aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen und friesischen Minderheiten, sowie der FDP und den Piraten eingebracht worden. Vor kurzem hatte schließlich auch die CDU als fünfte Landtagsfraktion ihre Zustimmung erklärt.

Auf der Tribüne verfolgten der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, und der Landesvorsitzende Matthäus Weiß die Abstimmung, die ohne Debatte erfolgte. Rose lobte die Verfassungsänderung als "historisches Zeichen". Die Aufnahme strahle über Deutschland hinaus in die Europäische Union hinein, sagte er am Vorabend der Entscheidung bei einer Feier der SPD.

heb/dpa 


Lübecker Nachrichten, 14. November 2012

Landtag schreibt Geschichte: Sinti und Roma als Minderheit anerkannt

Kiel - Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland die deutschen Sinti und Roma als Minderheit in die Landesverfassung aufgenommen. Die Abstimmung im Kieler Landtags fiel einstimmig aus. Betroffene und Politiker sprechen von einer historischen Stunde.

Auf der Tribüne verfolgten der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, und der Landesvorsitzende Matthäus Weiß die Abstimmung, die ohne Debatte erfolgte. Rose lobte die Verfassungsänderung als „historisches Zeichen". Auch Landtagspräsident Klaus Schlie sprach von einem „Tag von historischer Bedeutung und Symbolkraft".

Im Norden leben rund 5000 Sinti und Roma. Vor fast 600 Jahren wurde die Minderheit erstmals im Norden, in Lübeck, urkundlich erwähnt. Der jetzt ergänzte Artikel 5 Abs. 2 Satz 2 der Landesverfassung lautet: „Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung."

Die Aufnahme strahle über Deutschland hinaus in die Europäische Union hinein, sagte Rose am Vorabend der Entscheidung bei einer Feier der SPD. Mit der Aufnahme in die Landesverfassung wird nach seinen Worten auch der Makel getilgt, dass bisher zwei Minderheiten - die dänische und die friesische - geschützt wurden, aber nicht die Minderheit der Sinti und Roma. Rose dankte ausdrücklich Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) für seine Unterstützung. Rose erinnerte daran, dass es in den vergangenen Jahrzehnten sechs Anläufe brauchte, um im Norden die Verfassungsänderung endlich durchzusetzen.

Rose warnte vor dem in Europa wachsenden Rechtsradikalismus und Antisemitismus, dem die demokratischen Kräfte entschieden entgegen stehen müssten. Allein in Ungarn hätten Rechtsradikale elf Roma und Sinti ermordet, aber auch in Tschechien habe es mehrere Tote gegeben. Von den etwa zehn bis zwölf Millionen Sinti und Roma lebten rund sieben Millionen in Staaten der Europäischen Union. Geschätzt 5000 Sinti und Roma leben vor allem in Kiel, Lübeck und dem Hamburger Umland. 


Landtag Schlesweig-Holstein

Quelle: http://www.landtag.ltsh.de/parlament/minderheitenpolitik/sinti-roma.html

Die Sinti und Roma in Schleswig-Holstein

Die in Deutschland lebenden ca. 70.000 deutschen Sinti und Roma sind seit 1998 als nationale Minderheit anerkannt.

Seit über 600 Jahren leben die Sinti und Roma im deutschsprachigem Mitteleuropa: zu allen Zeiten waren sie Opfer von Benachteiligung und oft gewaltsamer Unterdrückung. Insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus wurden viele Mitglieder dieser Volksgruppe systematisch ermordet; 500 000 Menschen fielen dem Holocaust zum Opfer. Erst 1982 erfolgte die politische Anerkennung des Tatbestandes des Völkermordes.

Ca 5.000 Sinti und Roma leben in Schleswig-Holstein. Sie sind eine traditionell in Schleswig-Holstein beheimatete Minderheit. Ihre erste urkundliche Erwähnung ist aus dem Jahre 1417. Sie bewahren sich eine Vielfalt von eigenen Traditionen. Vor allem blieb das Romanes bis heute ihre Muttersprache, während Deutsch als Heimatsprache erlernt wird. Romanes ist seit 1998 mit der europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen gesetzlich anerkannt und geschützt.

1980 gründete sich der "Verein zur Durchsetzung der Rechte der Sinti in Kiel und Schleswig-Holstein" 1989 wurde ein vom Land Schleswig-Holsein finanziertes Büro eingerichtet. Seit 1990 ist der Verband Deutscher Sinti und Roma Träger der politischen und kulturellen Arbeit.

Die Sinti und Roma werden seit 1990 von dem Verband deutscher Sinti und Roma, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. vertreten. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle in Kiel beraten in sozialen Fragen und pflegen die Traditionen der Minderheit. Sie sind Vertreter der Minderheit, leisten Öffentlichkeitsarbeit und setzen sich für die politische und kulturelle Akzeptanz deutscher Sinti und Roma ein. Sie betreuen heute ca. 5000 Mitglieder.

NDR, 15. November 2012

http://www.ndr.de/regional/schleswig-holstein/landtagsh163.html 



Sinti und Roma per Verfassung geschützt

 

Der Landtag hat den Schutz
von Sinti und Roma 
in die Verfassung
aufgenommen.

(Themenbild)

 

 Der schleswig-holsteinische Landtag hat am Mittwochein neues Kapitel des Minderheitenschutzes in Deutschland geschrieben. Zum Auftakt der November-Sitzung wurde der Schutz der deutschen Sinti und Roma einstimmig in die Landesverfassung aufgenommen. Schleswig-Holstein ist damit das erste Bundesland, das diesen Schritt vollzogen hat. Die Volksgruppen genießen nun den gleichen Anspruch auf Schutz und Förderung wie die dänischen und friesischen Minderheiten im Norden.

Im Norden leben rund 5.000 Sinti und Roma. Die erste urkundliche Erwähnung der Angehörige der Volksgruppen in Schleswig-Holstein ist aus dem Jahre 1417 in Lübeck überliefert. Ursprünglich stammen sie aus Indien. Von den weltweit bis zu zwölf Millionen Sinti und Roma leben bis zu sieben Millionen in der Europäischen Union.

Albig: "Historischer Beschluss"

Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) sprach von einem historischen Beschluss. "Die Sinti und Roma leben seit mehr als sechs Jahrhunderten in Schleswig-Holstein und gehören zu diesem Land wie Deutsche, Dänen und Friesen." Es sei ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung, dass sich dies jetzt auch in der Landesverfassung widerspiegele, sagte Albig.

Die Minderheitenbeauftragte Schnack freute sich über den einstimmmigen Landtagsbeschluss.

 

Auch die Minderheitenbeauftragte Renate Schnack (SPD) begrüßte die Geschlossenheit des Parlaments bei der Abstimmung. Sie verwies darauf, dass der heutige Beschluss des Landtages europaweit beachtet werde: "Die lange verwehrte Anerkennung der Sinti und Roma war ein Fleck auf der weißen Weste unseres Landes. Seit heute kann Schleswig-Holstein wieder zu Recht für sich in Anspruch nehmen, eine faire und international vorbildliche Minderheitenpolitik zu führen."

Zentralrat: "Vorbild für die EU"

Der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, würdigte den Landtagsbeschluss als historisches Zeichen. "Das ist mehr als eine symbolische Geste", sagte er NDR 1 Welle Nord. Schleswig-Holstein habe mit dem Beschluss eine Vorbildfunktion für die Europäische Union aufgezeigt. "Das ist ein wichtiger Schritt, den Sinti und Roma gleichberechtigten Respekt entgegenzubringen."