Die Gemeinsame Vorstandssitzung von SOAM und DOAM am 27.-28. September 2002 in Rheineck / Schweiz

Die Beschlüsse (Auszug aus dem Protokoll (Claude Curchod, SOAM)) sind zu bestätigen in den beiden Vereinsvorständen
> SOAM am 20. November 2002 in Zürich
> DOAM am 9.-10. Februar 2003 in Stuttgart
Betreffend 2004 kommt es zu folgenden Beschlüssen

BESCHLUSS A:
Es sollen zwei Arbeitsgruppen gebildet werden, die eine zur Vorbereitung des Jubiläums (Festschrift oder Symposium oder Mischung zwischen beidem), die andere zur Besprechung und Klärung aller juristischer Fragen mit unseren Partnern in Japan.

BESCHLUSS B:
Es werden zwei gemeinsame Ausschüsse gebildet.

Die erste Gruppe (Jubiläum 2004):
Paul Schneiss, DOAM
Lutz Drescher, DOAM
Harald Greve, SOAM
Eine weitere Person SOAM

Die zweite Gruppe (Rechtsfragen Japan):
Sie wird nicht am heutigen Tag gebildet, die beiden Vorstände überlegen sich ihre Kandidaturen je für sich, es sollten aber je nur zwei Personen von DOAM und SOAM sein.

BESCHLUSS C:
DOAM und SOAM entwickeln einen gemeinsamen Plan zur Weiterarbeit mit den japanischen Partnern und zwar wie folgt:
Zuerst wird eine Bestandesaufnahme gemacht und zwar in Tokyo wie in Kyoto, um den status quo einmal festzuhalten und womöglich mit Grundbuchauszügen zu belegen.
In der schriftlichen Bestandesaufnahme sollen erfolgte mündliche Absprachen ebenfalls erwähnt werden.
Der genaue Inhalt der mündlichen Absprachen sollte möglichst bald schriftlich fixiert werden.

Beschluss D:
Das Gespräch muss so schnell als möglich in Gang gesetzt werden, am praktischsten an der DOAM-Sitzung in Stuttgart am 9. und 10. Februar 2003.
Dann erste Gespräche mit Zaidan Hojin, dann sofort Gespräche DOAM mit TTC.
Als Koordinationsausschuss sollen gewählt werden:
Albruschat, Greve, Rusterholz, Schneiss.
Die beiden Präsidenten Greve und Schneiss verfassen einen gemeinsamen Brief betreffend die heutigen Diskussionen an die Herren Takeda und Suzuki als Antwort auch auf ihren Besuch. Der Brief wird in Kopie den beiden Vorständen zur Kenntnis gebracht (nicht von ihnen zu genehmigen!).

BESCHLUSS E:
Wenn ein Vorstandsmitglied der einen Mission, das eine Sitzung des andern Vorstandes besuchen müsste, verhindert ist, muss es für eine Stellvertretung sorgen.

BESCHLUSS F:
Die Kosten der Tagung werden zwischen DOAM SOAM hälftig getragen.