1968: Klausurtagung - Arbeitspapier

Arbeitspapier der Klausurtagung

Monbachtal, 1968

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Erstmals haben Mitarbeiter und Freunde der Deutschen Ostasienmission mit den in Deutschland studierenden japanischen Pfarrern und Studenten in einer einwöchigen Klausurtagung gemeinsam gelebt und gearbeitet, um Fragen zu klären, die Japaner und Deutsche im Blick auf einen partnerschaftlichen ökumenischen und missionarischen Dienst in Japan bewegen.

Wir haben bisher noch nie Gelegenheit gehabt, so viele theologische und praktische Fragen in solcher Eindringlichkeit und Offenheit zu erörtern. Dabei wurde uns deutlich, daß es -selbst bei einer kritischen Beurteilung der Möglichkeit, das Selbstverständnis und den Weg einer Missionsgesellschaft zu verändern -nötig und möglich ist, die gebotenen neuen Wege zu gehen.

Erste Schritte dazu sind längst bedacht und diskutiert. WeiterfOhrende Pläne sind vorgelegt worden, die uns hoffen lassen, daß unsere überlegungen und Anregungen in der Deutschen Ostasienmission und in der Vereinigten Kirche Christi in Japan (Kyodan) ein positives Echo finden werden. Wir verweisen im besonderen auf die "Göttinger Erklärung" der DOAM von 1966 und auf die "Grundsatzerklärung zur Mission" des Kyodan von 1961.

Wir haben freilich den Eindruck, daß auch diese Erwägungen der gegenwärtigen Situation der Kirche in Japan noch nicht gerecht werden und daher nicht voll geeignet sind, den Christen in Japan auf dem Weg in die Zukunft einen Dienst zu leisten.

Wir wagen daher, nach einer Skizzierung des gegenwärtigen Diskussionsstandes einen weiterführenden Entwurf für die Zusammenarbeit von japanischen und deutschen Christen im Dienst der Mission Jesu Christi in Japan vorzulegen.

(1) Die Erkenntnisse der "Göttinger Erklärung" von 1966 bieten einen Ansatz für Bemühungen, in der jetzigen übergangsperiode neue Wege bis zur völligen Integration von Mission und Kirche zu suchen und die gemeinsame Tätigkeit der Verkündigung des Evangeliums in Japan auf breiter Basis zu fördern. So können wir dem Ziel näherkommen, die Mission als Aufgabe der Kirche zu verifizieren, indem die Kirchen selbst missionarische Strukturen erhalten.

(2) Die Selbständigkeit und Integrität jeder einzelnen Kirche - auch der Jungen Kirchen - hinsichtlich der missionarischen Initiativen und Entscheidungen in ihren Verantwortungsbereichen muß gewährleistet sein; die ökumenische Gemeinschaft des Dienstes zur Erbauung des Leibes Christi schränkt die Selbständigkeit der einzelnen Kirchen nicht ein, sondern hilft ihnen, ihre Aufgabe zur verwirklichen.

(3) Solange noch keine weitergehenden Schritte zur völligen Integration von Kirche und Mission getan werden können, sollte die Anwesenheit der Deutschen Ostasienmission in Japan bestehen bleiben zur Förderung missionarischer Projekte und Initiativen in Zusammenarbeit mit dem Kyodan bzw. anderen japanischen Kirchen.

(4) Die Deutsche Ostasienmission setzt ihre Erfahrung und ihre Kraft ein, an der Schaffung missionarischer Strukturen in den deutschen Kirchen und Gemeinden mitzuwirken und jede mögliche Unterstützung zu leisten, die zur Durchführung des missionarischen Dienstes in Japan nötig ist.

Insbesondere sieht sie ihre Aufgabe darin: "

a) die Grundlegung und Verbreitung einer Theologie der Mission und die klare Definition der Missionsaufgabe zu fördern und zu diesem Zweck Arbeitstagungen deutscher und japanischer Theologen zu veranstalten, die zugleich der Intensivierung des theologischen Gespräches und des missionarischen Dienstes in Deutschland und Japan dienen,

b) die Gewinnung und Förderung künftiger kirchlich-missionarischer Mitarbeiter in Japan zu verstärken, sich um deren aufgabengemäße Qualifikation zu bemühen und dafür zu sorgen, daß sie durch gegenseitige Kontakte zu einer gemeinsamen Arbeitsbasis finden,

c) enge Kontakte zu den in Deutschland lebenden Japanern aufzunehmen und zu pflegen,

d) die selbständige Arbeit der mit ihr verbundenen Missionare in Japan zu unterstützen,

e) die Erfahrungen, Berichte, Informationen und theologischen Arbeiten der Missionare für die Aufgaben der DOAM zu verwerten,

f) missionarische Projekte und Aufgaben in Japan zu fördern.

(5) Die Deutsche Ostasienmission erkennt immer deutlicher, daß viele Fragen des Dienstes in Japan nicht brieflich, sondern nur an Ort und Stelle entschieden werden können. Darum sollte ein Gremium eingesetzt werden, das für alle Fragen der Deutschen Ostasienmission in Japan zuständig ist und beschränkte Entscheidungsvollmachten erhält.

(6) Die japanischen und deutschen Tagungsteilnehmer haben klar erkannt, daß die missionarischen Ziele und Aufgaben in Japan in der nötigen Konkretion vor allem von den japanischen Christen selbst formuliert werden können. Sie bitten deshalb den Kyodan um die möglichst konkrete Definition der Aufgaben, die von den missionarischen Mitarbeitern der DOAM übernommen werden sollen.

(7) Bisher befinden sich die Missionare und ihre Familien in Japan in einer bedrUckenden Isolierung, sowohl menschlich als auch kirchlich. Diese Not kann gemildert werden, wenn der Kyodan der Bitte um die Definition ihrer Aufgaben entspricht und die Missionare ihre Aufgaben D i e n s t g e m ein s c h a f t mit japanischen Gemeinden und Pfarern tun können (teamwork).

Auch sollten die Missionare schon während ihres Sprachstudiums in Japan in angemessener Weise in die Arbeit des Kyodan eingegliedert werden.

(8) Durch diese von Anfang an bestehende Mitarbeit der Missionare im Kyodan kann ein entscheidender Schritt zur Integration von Kirche und Mission in Japan getan werden. Dieser Weg sollte ohne Sorge um den bisherigen Bestand von Organisation und Entscheidungsvollmachten der Deutschen Ostasienmission in Japan in Vertrauen und Hoffnung beschritten werden, um dadurch die missionarischen Kräfte zusammenzufassen und wirksamer einzusetzen.

a) Das bisherige Partnerschaftsverhältnis zwischen Kyodan und Deutscher Ostasienmission in Japan würde durch diese Integration abgelöst werden.

b) Die Verbindung der Deutschen Ostasienmission zur Missionsarbeit in Japan würde durch die dauernde Kommunikation mit ihren Missionaren, ferner durch die deutsche Japankommission und die japanische Deutschlandkommission so eng wie möglich bleiben.

c) Die Deutsche Ostasienmission würde mit Hilfe dieser Kommissionen weiterhin jede mögliche Unterstützung gewähren, die von ihr fUr missionarische Aufgaben in Japan vom Kyodan erbeten wird.

d) Die Zusammenarbeit der Deutschen Ostasienmission mit den Kirchen und missionarischen Organisationen in Deutschland wUrde bestehen bleiben, solange ihr Dienst als Aktionsgemeinschaft der Kirche noch nötig ist.

e) Die mangelhafte Zuordnung von Ökumene, Kirche und Mission hat es bisher vielen jungen Theologen erschwert, sich für den missionarischen Dienst außerhalb ihrer Kirchen zu entscheiden. Aber schon ein Integration von Kirche und Mission in Japan würde missionarische Dienste in Japan jüngeren Theologen neu ins Blickfeld bringen.

(9) Mit der Integration der Missionsarbeit der Deutschen Ostasienmission in den Kyodan und der damit verbundenen neuen AufgabensteIlung der DOAM würde das Dienstverhältnis des Missionars zur DOAM übergehen in ein vorher zu ordnendes Dienstverhältnis des Missionars zum Kyodan.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, im Zusammenwirken von Deutscher Ostasienmission, Kyodan und der deutschen Heimatkirche des Missionars folgende Fragen zu klären und neu zu ordnen:

a) die Rechte und Pflichten des Missionars im Kyodan,

b) das Disziplinarrecht des Kyodan gegenüber dem Missionar,

c) das Versorgungsrecht des Missionars gegenüber seiner Heimatkirche,

d) die Verbindung des Missionars zur Deutschen Ostasienmission und ihren Aufgaben.

Monbachtal, den 4. April 1968

Die Teilnehmer, die an der Ausarbeitung des Papiers mitwirkten:

P. Schneiss, H. Murakami, H. Fath, H. Morita, G. Tokunaga, W. Böttcher, Y. Terazono, F. Joecks, H. Jung, K. Fujimura, K. Shimada, J. Tokunaga, Y. Akaike, K. Schneiss, M. Terazono, G. Fath, B. Böttcher, R. Joecks, R. Shimada.