2016: EU-Förderpolitik & -projekte

Roma in Europa
Quelle:  Der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
12. Februar 2016, Aufruf zu sozialem Engagement
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Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft: neue Förderung für Projekte zu den Themen „Diskriminierungsverbot“ und „Integration von Roma“

Thema: Soziales Engagement

Im Rahmen des Förderprogramms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ wurde ein Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht. Gefördert werden Projekte die sich gegen die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, des ethnischen Hintergrundes, der Religion oder Überzeugungen wie auch zur Integration von Roma beitragen.

Diese Fördermöglichkeit könnte interessant sein für kirchliche und diakonische Einrichtungen, die im Bereich der Antidiskriminierung, insbesondere mit Blick auf beispielsweise LGBTI-Personen oder Angehörigen von ethnischen oder religiösen Minderheiten, Menschen mit Behinderungen sowie junge/ältere Menschen tätig sind.

Durch das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ soll ein Beitrag zu der grundlegenden Wertebasis der Europäischen Union geleistet werden. Die Zielsetzungen in diesem Programm sind breit ausgelegt und beinhalten unter anderem den Einsatz für Menschenrechte, Freiheit, Demokratie und Gleichheit.

Ziel des Aufrufs ist die Implementierung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung voranzutreiben. Projekte, die sich um Förderung bewerben, müssen sich auf mindestens eine dieser von Diskriminierung gefährdeten Gruppen fokussieren.

Der Aufruf gliedert sich in vier Schwerpunktbereiche:

1. Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung
Sensibilisierende Trainingseinheiten, Erfahrungsaustausch und Methodenaustausch, um die soziale Akzeptanz von LGBTI Personen zu fördern.

2. Diversitätsmanagement im privaten und im öffentlichen Sektor
Austausch von Erfahrungen und Methoden, Forschungsmaßnahmen und Sensibilisierung mit Bezug zur Charta der Vielfalt der EU (http://ekd.be/charta-der-vielfalt-der-eu)

3. Projekte zur Integration von Roma durch Sensibilisierungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausch

4. Mehrfachdiskriminierung
Forschungsvorhaben zu dem Thema Mehrfachdiskriminierung sowie Sensibilisierung zu dessen Existenz und Folgen. Austausch zu Methoden gegen Mehrfachdiskriminierung

12. Februar 2016


Folgende Projektaktivitäten sind vorgesehen:

1. Weiterbildungen und Kooperationen zwischen Fachpersonal/ Mitarbeitern aus den Bereichen Gesundsheitsdienstleistungen, Polizei und Justiz sowie für Sozialarbeiter, Lehrer, Arbeitgeber, Gewerkschaftsvertreter, Universitätsangestellte und ähnliche.

2. Erfahrungsaustausch und Kooperationen zwischen den Projektpartnern

3. Aktivitäten zur Verbreitung und Sensibilisierung, wie zum Beispiel Seminare, Konferenzen und ähnliches.

Antragsfrist ist der 12. April 2016 (12.00 MEZ). Die Antragstellung geschieht elektronisch über das Portal PRIAMOS [Achtung: das Portal PRIAMOS wird voraussichtlich vom 7.-21. März nicht zugänglich sein].

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate.

Die Antragstellung geschieht in einem nationalen oder transnationalen Konsortium unter der Federführung eines koordinierenden Partners. Das Konsortium muss sich aus mindestens drei Partnereinrichtungen zusammensetzen.

Antragssteller und Projektpartner können privatrechtliche, öffentliche oder internationale Organisationen aus den 28 EU-Mitgliedstaaten, Lichtenstein und Island sein. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch gemeinnützige Einrichtungen, gewinnorientierte Einrichtungen können sich lediglich als Partner im Verbund mit einer gemeinnützigen oder öffentlichen Einrichtung an einem Projekt beteiligen.

Die Kofinanzierungsrate beträgt 80% der projektbezogenen Kosten, die restlichen 20% müssen aus anderen Quellen (keine weiteren EU-Gelder!) gedeckt werden. Die Mindestantragsumme beträgt 150.000€, die Höchstantragssumme 500.000€. Für diesen Aufruf stehen insgesamt 2.765.000€ zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission, GD Justiz unter folgender Adresse:
http://ekd.be/rechte-gleichstellung-unionbuergerschaft-diskriminierungsverbot.