2016: Justiz untätig wg Wahlplakaten

Justiz heute
ZENTRALRAT DER SINTI UND ROMA, 14.07.2016, Pressemitteilung
ttp://zentralrat.sintiundroma.de/zentralrat-kritisiert-untaetigkeit-der-justiz-in-rheinland-pfalz-gegenueber-rassistischer-npd-wahlwerbung/

Zentralrat Deutscher Sinti und Roma kritisiert Untätigkeit der Justiz in Rheinland-Pfalz gegenüber rassistischer NPD-Wahlwerbung

Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, wirft der Staatsanwaltschaft in Landau vor, mit ihrer Rechtsauffassung die Angehörigen der nationalen Minderheit von Sinti und Roma pauschal aus der deutschen Rechtsgemeinschaft auszugrenzen. Die Staatsanwaltschaft in Landau stellte aktuell ein Verfahren wegen Volksverhetzung ein und begründete diese Einstellung damit, daß das NPD-Wahlplakat mit dem Text „Geld für die Oma, statt für Sinti und Roma“ keine Äußerung sei, „mit der eine Herabsetzung … verbunden ist, durch die zum Haß aufgestachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgerufen wird“. Mit einer derartigen Argumentation und der zugrundeliegenden Logik wäre auch der Slogan „Kauft nicht bei Juden !“ wieder zulässig, so Rose, beide Slogans würden Personengruppen pauschal und mit der gleichen zugrundeliegenden Logik aus der Rechtsgemeinschaft ausgrenzen.

Die Staatsanwaltschaft Landau ignoriert offenkundig das im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erstellte ‚Rechtsgutachten über den Umgang mit rassistischen Wahlkampfplakaten der NPD‘, das von Prof. Dr. Stefanie Schmahl, LL.M. (E) an der Universität Würzburg erstellt wurde. Das Gutachten führt aus, daß für die Bundesrepublik Deutschland neben dem Grundgesetz und den einschlägigen Strafgesetzen vor allen Dingen die internationalen Vorschriften aus menschenrechtlichen Übereinkommen gelten und daß an diese Vorschriften die Staatsanwaltschaften und die Gerichte gebunden sind.

Im Gutachten wird der antiziganistische und rassistische Gehalt der NPD-Wahlplakate eindeutig festgestellt. Anschließend wird ausgeführt, daß die internationalen Menschenrechtsverträge bereits allein „die Beeinträchtigung des allgemeinen Sicherheitsgefühls der verletzten Personengruppen für so wesentlich erachten, daß ihnen mit Verboten entgegenzutreten“ sei. Der Umstand, daß die fraglichen Äußerungen im Wahlkampf stattgefunden haben, der im Regelfall „robustere“ Formulierungen erlaubt, gebe keine Rechtfertigung zu Angriffen auf das Persönlichkeitsrecht von Minderheiten.“ Im Gutachten wird im Ergebnis festgestellt, daß von einer staatlichen Schutzpflicht zugunsten der geschmähten Personengruppen auszugehen und damit das „Entschließungsermessen der deutschen Behörden auf null reduziert“ sei. Weiter heißt es, die rassistischen Wahlkampfplakate der NPD gefährdeten „die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Ihnen ist mit wirksamen Gefahrenabwehrmaßnahmen zu begegnen.“

Angesichts eines neuen und oft gewaltbereiten Nationalismus in Deutschland und in Europa müssen die Lehren aus der Vergangenheit klar gezogen werden; die Diffamierung und Ausgrenzung von Minderheiten dürfe gerade von den Justizbehörden und den Gerichten in Deutschland nicht hingenommen werden, so Rose.

Rechtsgutachten von Prof. Dr. Stefanie Schmahl, LL.M. (E) Universität Würzburg, zu den NPD Wahlplakaten (Dez 2015)







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