Die Verfassung Japans 1947
Die aktuelle japanische Verfassung (jap. 日本国憲法, Nihon koku kempō; wörtlich „Verfassung des Staates Japan") basiert auf einem Entwurf der alliierten Besatzungsregierung, der allerdings in großem Umfang auch auf japanische Vorschläge zurückgriff. Sie wurde am 3. November 1946 vom ersten nach dem Krieg gewählten Unterhaus, dem Herrenhaus und vom Tennō verabschiedet und trat am 3. Mai 1947 in Kraft. (= Wikipadia > )
Die Jap. Verfassung - Deutsch
Für die meisten Religionsgemeinschaften Japans ist der Artikel 9 und der Versuch, diesen zu ändern, das große Problem. Die christlichen Kirchen stehen eindeutig dafür ein, dass dieser Artikel im vollen Umfang erhalten bleibt.
Kapitel II: Verzicht auf Krieg
Art. 9
1 In aufrichtigem Streben nach einem auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten internationalen Frieden verzichtet das japanische Volk für alle Zeiten auf den Krieg als ein souveränes Recht der Nation und auf die Androhung oder Ausübung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten.
2 Um das Ziel des vorhergehenden Absatzes zu erreichen, werden keine Land-, See- und Luftstreitkräfte oder sonstige Kriegsmittel unterhalten. Ein Recht des Staates zur Kriegsführung wird nicht anerkannt.