2004: Zwei Kyodanpfarrer vor Gericht
2004
am 23. Jan. 2004 wies der Richter am Bezirksgericht Yokohama die Klage auf 200 Millionen Yen Schadensersatz (etwa 2 Millionen US$) zurück. Die Vereinigungskirche des Koreaners MOON hatte die Klage eingereicht. Die beiden Pfarrer hatten laut Anklage eine „illegale Entführung und Haft, was zum Abfall vom Glauben führte“ zu verantworten.
Im Verfahren wurden die Eltern, Verwandte und die beiden Pfarrer des Kyodan, KURATORI Sakae und SHIMIZU Yoshio angeklagt. Nach der Urteilsverlesung klatschten zur Überraschung aller die etwa 100 Beobachter großen Beifall.
Der Prozess war bereits 1999 begonnen worden. Immer war der Gerichtssaal überfüllt mit Menschen, die der Verhandlung sehr aufmerksam folgten. Oft waren so viele Interessierte anwesend, dass das Los entscheiden musste, wer diesmal in den Gerichtssaal eingelassen werden sollte.
Für die Eltern einer Angeklagten war dieses Treffen im Gerichtssaal die einzige Gelegenheit, bei der sie ihre Tochter sehen und sprechen konnten. Die Richter hatten Verständnis für die Gefühle der Eltern und hörten ihnen, aber auch der Gegenseite in den Verhandlungen geduldig und aufmerksam zu. Darum dauerten die Verhandlungen auch so lange.
Auch andere Entwicklungen hatten den Prozess beeinflusst.
Darum organisierten die Familien der Opfer der Vereinigungskirche einen nationalen Unterstützungsverein.
Ein Rehabilitationszentrum für die Opfer der Sekte wurde ins Leben gerufen.
Der Kyodan organisierte eine Kommission für Probleme, die die Vereinigungskirche verursachte.
Ein Opfer-Verhütungs-Infoblatt wurde publiziert mit Hilfe verschiedener Denominationen während der letzten 5 Jahre.
Mit diesem richterlichen Beschluss gewinnt die vollständige Zurückweisung der Klage durch den Richter eine besonderes Gewicht.
Der Exekutivsekretär des Kyodan, AIZAWA Toyoshige, verlas eine Erklärung des Moderators des Kyodan, Yamakita Nobuhisa:
"Das Urteil fiel ganz zugunsten der Angeklagten aus. Aber der eigentliche Sieg besteht darin, das es nun möglich wurde, dass ein kleines Kind, das während des Prozesses geboren worden war, ganz normal mit seinen Eltern verkehren konnte. Die Vereinigungskirche wird natürlich weiterhin versuchen, die Familie auseinander zu reißen. Sie wird den Prozess weiterführen. Aber wir werden die Familie und die Verwandten und die beiden Pfarrer nicht allein lassen.“