2017: Baden war 1947 ein Vorreiter

Kriegsdienstverweigerung in Deutschland

Baden war 1947 ein Vorreiter beim Grundrecht auf KDV [1]
Eine EAK Pressemitteilung vom 08.05.2017

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) hat zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung (15. Mai) das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung nachdrücklich betont. „Eine Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht, dass für alle Menschen überall in der Welt gelten muss“, unterstreicht der EAK-Bundesvorsitzende Dr. Christoph Münchow. Er erinnert dabei an das Land Baden, dass vor genau 70 Jahren als erstes deutsches Land ein solches Grundrecht in seine Verfassung aufgenommen hatte. „Es wäre zu wünschen, dass das, was vor 70 Jahren im südbadischen Freiburg beschlossen wurde, vielen Ländern in der ganzen Welt als Beispiel dient“, so Münchow.

(Süd-)Baden war damals das erste Land unter den neu von den Besatzungsmächten gebildeten Ländern in Deutschland, die in ihrer Verfassung ein solches Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aufnahmen. „Dies geschah damals wohl noch unter den Eindrücken der Schrecken des Zweiten Weltkrieges“, so Stefan Maaß, der Friedensbeauftragte der Evangelischen Landeskirche in Baden. ....

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Wehrdienstverw.

Ev. Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden

      Internationale Arbeit für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure

European Bureau for Conscientious Objection, Brüssels
worldwithoutwar 150

 

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